Vertragsabschluss
Ein Kaufvertrag über den Kaufgegenstand wird zwischen dem Kunden und der Fairo GmbH („Anbieter“), einer 100%ige Tochtergesellschaft der Raiffeisen Bank International AG, abgeschlossen. Der Kaufvertrag kommt mit der rechtzeitigen (§862a ABGB) Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter zu Stande.
Kaufgegenstand
Ein Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter über einen oder mehrere 1g Goldbarren Münze Österreich Kinebar (der „Kaufgegenstand“) zustande. Der Kunde gibt im Zuge des Online-Kaufprozesses an, wie viele 1g Goldbarren er erwerben möchte.
Kaufpreis
Der Kaufpreis für einen 1g Goldbarren setzt sich aus (i) dem Grundpreis und (ii) einer Transaktionsgebühr zusammen. Beide Komponenten des Kaufpreises werden dem Kunden im Zuge des Online-Kaufprozesses mitgeteilt. Der Grundpreis basiert auf einem internationalen Goldspotpreis, der jeden Tag mehrmals aktualisiert wird. Dazu kommt noch ein produktspezifischer Handelsaufschlag.
Identifikation
Der Kunde hat dem Anbieter bestimmter persönlicher Daten und eine Kopie eines Identifikationsdokuments im Zuge des Online-Kaufprozesses zu übermitteln. Der Anbieter kann nur auf dieser Basis einen Kaufvertrag mit dem Kunden abschließen.
Bezahlung
Der Kunde bezahlt den, ihm mitgeteilten, Kaufpreis ausschließlich durch Kreditkarten- oder Debitkartenzahlung Dazu muss der Kunde im Zuge des Online-Kaufprozesses seine entsprechenden Karteninformationen dem Anbieter mitteilen. Mit Kicken auf den Button „Jetzt bezahlen“ bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Kaufvertrages über den Kaufgegenstand zu den dem Kunden mitgeteilten Konditionen an. Der Anbieter nimmt dieses Angebot an, in dem er den vereinbarten Kaufpreis dem Kunden verrechnet. Um den Kauf ordnungsgemäß abzuwickeln, speichert der Zahlungsdienstleister entsprechend notwendige Daten zu ihren Kreditkarten- oder Debitkarten verschlüsselt.
Eigentumserwerb
Mit Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bzw. mit Verrechnung derselben durch den Anbieter nach Maßgabe von Absatz 5.1, erwirbt der Kunde Eigentum am Kaufgegenstand. Der Anbieter verpflichtet sich in seinen Büchern den Eigentumserwerb des Kunden am Kaufgegenstand unmittelbar nach Bezahlung des Kaufpreises noch am selben Tag zu vermerken und die Raiffeisen Bank International AG, als Verwahrer des Goldbarrens (siehe Absatz 9 (Verwahrung) von der Eigentumsübertragung zu benachrichtigen.
Bestätigung des erfolgten Kaufs & Update Emails
Nach Verrechnung des Kaufpreises durch den Anbieter, schickt der Anbieter dem Kunden an dessen zuvor bekannt gegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungsemail über den erfolgten Kauf unter Angabe der Menge der erworbenen Goldbarren und des entrichteten Kaufpreises sowie der Rechnung des Kaufes.
Solange der Anbieter für den Kunden Goldbarren verwahrt (siehe Absatz 9 (Verwahrung), wird er den Kunden an jedem ersten Werktag eines Monates per E-Mail über den dann aktuellen Wert seiner Goldbarren informieren. Zusätzlich wird der Anbieter den Kunden über neue Entwicklungen zum Gold Token Produkt (wie auf der Website des Anbieters beschrieben) informieren.
Gold Abonnement
Anstatt eines einmaligen Kaufvertrages, kann der Kunde mit dem Anbieter auch ein Abonnement über den monatlichen Kauf eines Goldbarrens abschließen. Wählt der Kunde diese Option, kommt es zwischen dem Kunden und dem Anbieter zum Abschluss eines Kaufvertrages über 12 Goldbarren. Der Kaufpreis ist in diesem Fall in 12 Monatsraten am 15. Tag jedes Kalendermonates (dem „Kauftag“) (erstmals am, dem Abschlusstag des Gold Abonnements unmittelbar folgenden Kauftag) fällig. Der Kauf der 12 Goldbarren steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Kunde nicht binnen der in Absatz 8.3 aufgeführten Widerspruchsfrist, vom Vertrag zurücktritt. Um den Kauf ordnungsgemäß abzuwickeln, speichert der Zahlungsdienstleister entsprechend notwendige Daten zu ihren Kreditkarten- oder Debitkarten verschlüsselt.
Jede Monatsrate wird am Kauftag nach Maßgabe des Absatzes 3 (Kaufpreis) neu berechnet. Mit Zahlung jeder Monatsrate erwirbt der Kunde Eigentum an einem Goldbarren. Der Anbieter verpflichtet sich in seinen Büchern den Eigentumserwerb des Kunden an einem Goldbarren unmittelbar nach Bezahlung der Monatsrate für diesen Goldbarren am Kauftag zu vermerken und die Raiffeisen Bank International AG, als Verwahrer des Goldbarrens (siehe Absatz 9 (Verwahrung) von der Eigentumsübertragung zu benachrichtigen.
Der Kunde erhält unmittelbar nach erfolgter Ratenzahlung und Eigentumserwerb eine Bestätigungsemail über den erfolgten Kauf unter Mitteilung der Höhe der endgültig berechneten Monatsrate. Der Kunde kann dem Kauf eines Goldbarrens zu diesen Bedingungen binnen 14 Tagen ab Kauftag dieses Goldbarrens ohne Angabe von Gründen widersprechen. Der Kunde kann diesen Widerspruch dem Anbieter über das Klicken eines Links in der Bestätigungsemail mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kauf und der Eigentumserwerb des Goldbarrens endgültig wirksam. Der Ankauf von weiteren Goldbarren im Rahmen des Gold Abonnements steht weiterhin unter der in Absatz 8.1 ausgeführten auflösenden Bedingung.
Tritt ein Kunde gemäß Absatz 8.3 vom Kauf eines Goldbarrens zurück, beendet er gleichzeitig das Gold Abonnement und es kommt zu keinen weiteren Käufen von Goldbarren mehr. Die für den letzten Goldbarren entrichtete Monatsrate wird dem Kunden rückerstattet. Das Eigentum an diesem Goldbarren fällt mit Rückerstattung der Monatsrate an den Anbieter zurück und dieser wird die Raiffeisen Bank International AG, als Verwahrer des Goldbarrens (siehe Absatz 9 (Verwahrung) vom Rücktritt des Kunden informieren.
Der Kunde hat weiters das Recht das Gold Abonnement jederzeit zu kündigen. Sein Rücktrittsrecht kann der Kund durch Klicken auf einen entsprechenden Link in den monatlichen Updateemails ausüben. In diesem Fall kommt es zu keinen weiteren Käufen von Goldbarren mehr. Bisher gekaufte Goldbarren werden weiterhin vom Anbieter nach Maßgabe von Absatz 9 (Verwahrung)verwahrt.
Der Anbieter hat das Recht das Abonnement jederzeit unter Einhaltung einer drei-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Kündigungsrecht übt der Anbieter durch entsprechende Mitteilung an den Kunden per E-Mail an dessen, dem Anbieter bekannt gegebene, E-Mail- Adresse mit. In diesem Fall kommt es zu keinen weiteren Käufen von Goldbarren mehr. Bisher gekaufte Goldbarren werden weiterhin vom Anbieter nach Maßgabe von Absatz 9 (Verwahrung) verwahrt.
Verwahrung
Mit Abschluss eines Kaufvertrages schließen Kunde und Anbieter auch einen Vertrag über die Verwahrung des erworbenen Kaufgegenstandes.
Der Anbieter verpflichtet sich den vom Kunden erworbenen Kaufgegenstand sicher in einem Tresor der Raiffeisen Bank International AG zu verwahren. Er hat dafür Sorgen zu tragen, dass der Kaufgegenstand ausreichend und marktüblich gegen Diebstahl versichert ist.
Für die Verwahrung verrechnet der Anbieter dem Kunden eine jährliche Verwahrgebühr anteilig berechnet auf die tatsächliche Verwahrdauer. Die Höhe der Verwahrgebühr wird dem Kunden im Zuge des Online-Kaufprozesses mitgeteilt.
Der Anbieter kann die Verwahrgebühr durch Mitteilung an den Kunden erhöhen oder reduzieren. Bei einer Erhöhung hat der Kunde das Recht den Verwahrvertrag unverzüglich zu kündigen und eine Auslieferung des verwahrte Kaufgegenstandes zu verlangen, ohne dass eine Auslieferungsgebühr anfällt.
Der Anbieter verrechnet die Verwahrgebühr nachträglich jährlich mit Ablauf einer Verwahrdauer von einem Jahr oder bei Beendigung des Verwahrvertrages.
Der Kunde kann den Verwahrvertrag jederzeit beenden. Sein Kündigungsrecht kann der Kunde durch Klicken auf einen entsprechenden Link in den monatlichen Updateemails ausüben. Der Kunde muss sich im Zuge dieser Beendigung des Verwahrvertrages entscheiden, ob er den verwahrten Kaufgegenstand vollständig an den Anbieter zurückverkauft (siehe Absatz 10 (Rückverkauf)) oder ob er sich den Kaufgegenstand ausliefern lässt (siehe Absatz 11 (Lieferung)). Entscheidet sich der Kunde für eine Auslieferung, fällt eine Auslieferungsgebühr in der, dem Kunden im Zuge des Online-Kaufprozesses mitgeteilten Höhe, an.
Der Anbieter hat das Recht den Verwahrvertrag jederzeit unter Einhaltung einer drei-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Kündigungsrecht übt der Anbieter durch entsprechende Mitteilung an den Kunden per E-Mail an dessen, dem Anbieter bekannt gegebene, E-Mail Adresse mit. In diesem Fall muss sich der Kunde binnen 14 Tagen entscheiden, ob er den verwahrten Kaufgegenstand vollständig an den Anbieter zurückverkauft (siehe Absatz 10 (Rückverkauf)) oder ob er sich den Kaufgegenstand ausliefern lässt (siehe Absatz 11 (Lieferung)). Entscheidet sich der Kunde für eine Auslieferung, fällt keine Auslieferungsgebühr an. Sollte zu diesem Zeitpunkt das Gold Token Produkt Marktreife erlangt haben, kann der Anbieter dem Kunden auch den Umtausch des Kaufgegenstandes in Gold Token anbieten.
Rückverkauf
Der Kunde hat das Recht, den Verwahrvertrag jederzeit zu beenden und sich zu entscheiden, den Kaufgegenstand in vollem Umfang an den Anbieter zurück zu verkaufen. Der Kunde kann dieses Recht durch Klicken auf einen entsprechenden Link im monatlichen Update-E-Mail ausüben. Dabei bietet er dem Anbieter den Rückverkauf zum Rückkaufspreis an und weist die Raiffeisen Bank International AG, als Verwahrer des Goldbarrens (siehe Absatz 9 (Verwahrung) an im Fall der Annahme dieses Rückverkaufsangebots durch den Anbieter die zurück verkauften Goldbarren zukünftige für den Anbieter innezuhaben. Der Rückkaufspreis wird dem Kunden automatisch vorgegeben und entspricht für einen 1g Goldbarren dem Grundpreis für einen 1g Goldbarren (siehe Absatz 3.1) am Tag des Rückverkaufsangebots abzüglich die anteilig zu verrechnende Verwahrgebühr. Um den Kauf ordnungsgemäß abzuwickeln, speichert der Zahlungsdienstleister entsprechend notwendige Daten zu ihren Kreditkarten- oder Debitkarten verschlüsselt.
Der Anbieter nimmt das Rückverkaufsangebot durch Mitteilung an den Kunden per email an dessen, dem Anbieter bekannt gegebene, email Adresse mit. Der Anbieter bezahlt den Rückkaufspreisdurch Gutschrift auf die im Zahlungsprozess verwendete Kredit- oder Debitkarte des Kunden. Mit Bezahlung des Rückkaufspreises geht das Eigentum am Kaufgegenstand in vollem Umfang an den Anbieter über und dieser wird die Raiffeisen Bank International AG, als Verwahrer des Goldbarrens (siehe Absatz 9 (Verwahrung) vom Rückverkauf des Kunden informieren.
Lieferung
Der Kunde hat das Recht, den Verwahrvertrag jederzeit zu beenden und sich zu entscheiden, sich den Kaufgegenstand in vollem Umfang an seine im Zuge des Online-Kaufprozesses angegebene Wohnadresse zuschicken zu lassen. Der Kunde kann dieses Recht durch Klicken auf einen entsprechenden Link im monatlichen Update-email ausüben. Daraufhin wird der Anbieter dem Kunden ein Bestätigungsemail schicken in dem ein Zahlungslink enthalten ist, über welchen der Kunde die in Abs. 11.2. aufgeführten Gebühren zahlen kann.
Bei Versand des Kaufgegenstandes wird der Anbieter dem Kunden die fällige Abwicklungs- und Verwahrgebühr, wie im letzten Update E-Mail angegeben, verrechnet. Nach Bezahlung der fälligen Gebühren wird der Anbieter den Versand des Kaufgegenstandes veranlassen.
Preise
Alle Preise, die dem Kunden im Zuge des Online-Kaufprozesses oder bei Rückverkauf mitgeteilt werden, sind Gesamtpreise, einschließlich (soweit anwendbar) Steuern, Mehrwertsteuer und Abgaben. Abwicklungsgebühr (einschl. etwaige Versicherungskosten) werden separat berechnet.
Haftung des Anbieters gegenüber den Kunden für Störungen
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch Störungen seiner Website, seines Online-Shops oder seiner elektronischen Kommunikation verursacht werden, wenn solche Störungen auf grobe Fahrlässigkeit des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet in keinem Fall, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder anderweitig durch ein unvermeidbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Mangel der Qualität noch auf einen Ausfall der automatisierungsunterstützten Datenverarbeitungsressourcen des Anbieters zurückzuführen ist.
Rechtswahl; Gerichtsstand
Für den Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter gilt österreichisches Recht.
Klagen eines Unternehmers, gegen den Anbieter können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz des Anbieters erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen des Anbieters gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei der Anbieter berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
Klagen eines Verbrauches gegen den Anbieter oder des Anbieters gegen einen Verbraucher, können nur beim sachlich zuständigen Gericht begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
Verbraucher im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist in Übereinstimmung mit dem Konsumentenschutzgesetz jeder Kunde, für den das mit dem Anbieter getätigte Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens (im Sinne einer auf Dauer angelegten selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit) gehört. Alle anderen Kunden sind im Sinne dieser Vertragsbedingungen Unternehmer.